Noch keine Lösung für die VfB-Torwartkrise

Der 30. Juni 2019 wird als der „schwarze Dienstag“ beim VfB Auerbach in die Geschichtsbücher eingehen. 1:4 verloren, zwei Torhüter verletzt – und vorerst nicht-einsatzfähig. Einen Tag später sind die Folgen noch immer spürbar – und an der schwierigen Situation hat sich nur wenig geändert. Immerhin stehen aber drei Dinge fest: Erstens, Stammkeeper Stefan Schmidt kommt an seinem OP-Termin am Donnerstag nicht vorbei. Seine Schleimbeutelentzündung am Ellbogen ist so akut, dass ein weiteres Aufschieben der Operation nicht möglich ist. „Es wäre auch dem Spieler gegenüber unverantwortlich“, sagt VfB-Manager Volkhardt Kramer. Damit ist klar: Schmidt kann am Samstag, 13.30 Uhr, gegen Hertha BSC II definitiv nicht das Tor hüten. Er fällt mindestens sechs Wochen lang aus.

Die zweite Erkenntnis: Auch Maximilian Rosenkranz wird nicht fit. Sein Knöchel schwoll schon am Dienstag an. Zwar ist das Syndesmoseband nicht gerissen – wie ursprünglich vermutet -, aber trotzdem sind die Bänder in Mitleidenschaft gezogen. Acht Wochen lang wird er den Fuß voraussichtlich nicht belasten können. Ein Einsatz gegen Berlin ist damit vollkommen ausgeschlossen.

Doch was nun? Der VfB verfügt noch über zwei weitere Torhüter im Anschlusskader. Jan Max Denschel ist mit 17 Jahren allerdings – weil Auerbach im Gegensatz zu vielen anderen Vereinen nicht als Leistungszentrum zählt – noch nicht spielberechtigt. Maximilian Pansas Spielgenehmigung hat der VfB am Mittwoch beantragt. Er könnte am Samstag theoretisch spielen, lief aber im Männerbereich nicht höher als in der Vogtlandliga auf. Ein Spiel auf Regionalliga-Niveau wäre für ihn ein riesiger Sprung. Daher schaut sich der VfB nach Alternativen um. „Uns erreichten heute schon viele Angebote und auch Tipps“, sagt Volkhardt Kramer. Die Auerbacher hoffen, bis spätestens zum Freitag Vollzug melden zu können. Allerdings: „Uns geht es wie vielen anderen Vereinen: Es muss in unseren finanziellen Rahmen passen. Und so viel ist nicht da“, sagt Kramer, der sich aber immerhin vom Vereinsvorstand die Genehmigung geholt hat, nach einer Neuverpflichtung umzuschauen.