Einige Richtigstellungen zu Aussagen von NOFV-Präsident Hermann Winkler sind ja dann doch erforderlich:
– Es gab vor Saisonbeginn keine Abstimmung zur Abstiegsregelung zwischen Verband und Vereinen. Die Vereine wurden lediglich darüber informiert, ohne dass sie davor in die Entscheidung einbezogen wurden. Bei der Staffeltagung im Juli gab es daher Widerspruch. Vom Verband wurde daraufhin auf den § 7 der Durchführungsbestimmungen verwiesen: „Beim Eintreten von Ereignissen, die von den Organen des NOFV nicht zu beeinflussen sind und bei der Feststellung der Auf- und Abstiegsregelungen nicht berücksichtigt werden konnten, ist das Präsidium des NOFV berechtigt, Sonderregelungen zu treffen.“
Damit war also klar, dass dem Präsidium ein Instrument zur Verfügung stand, mit dem man zum Beispiel auf eine Steigerung der Inzidenz von 17 im Juli ´21 auf 1700 im März ´22 regieren könnte. Der Verband hatte also richtigerweise für all´ das, was inzwischen passiert ist, Vorsorge getroffen.
– Die Aussage, dass alle anderen Verbände auf Änderungen der Abstiegsregelungen während der Saison verzichtet hätten, trifft nicht zu. Sie mussten in der Vergangenheit ebenfalls auf die entstandenen Umstände reagieren.
– Der Präsident sprach davon, dass mit 17 Vereinen die große Mehrheit aktuell für eine Staffelreduzierung stimmen würde. Da eine derartige Aussage von vielen Vereinen, die anders votiert hatten, angezweifelt wurde, hat MDR als neutrales Medium nachgezählt. Dabei kam heraus, dass sich lediglich nur 6 Vereine und nicht 17für eine Staffelreduzierung ausgesprochen hatten. Der Präsident sollte also unbedingt im eigenen Umfeld hinterfragen, wie es zu dieser Fehlinformation kam.
Das Präsidium des NOFV folgt also nur dem, was es vor Saisonbeginn festgeschrieben hat, wenn man die aktuelle Abstiegsregelung auch der aktuellen Situation während einer Coronapandemie in diesem noch nie dagewesenen Umfang anpasst und damit unnötige Härten im Abstieg vermeidet.