Das Sportstrafverfahren gegen Hertha BSC am Samstagnachmittag endete mit dem Urteil, dass die B-Junioren des VfB Auerbach die Punkte für das Spiel im vergangenen Jahr zugesprochen bekommen. Der VfB Auerbach war – als Nicht-Verfahrensbeteiligter – mit seinen Zeugen geladen. Die Auerbacher Zeugen sind ihrer Pflicht nachgekommen und nahmen Stellung zu den Vorkommnissen im U17-Regionalliga-Spiel.
Vom Vorstand des VfB Auerbach war der Vorsitzende, Knut Beyse, selbst Rechtsanwalt, beim Verfahren anwesend. „Das Gericht hat eingeräumt, dass der Sachverhalt nicht ohne weiteres aufklärbar ist, gleichwohl sieht das Gericht den Rassismus-Vorwurf der Berliner als erwiesen an“, zitierte er aus dem Verfahren.
Das Verfahren vom Samstag hat für zwei Spieler des VfB Auerbach und den Verein weitere Verfahren zur Folge. „Wir sind sehr konsterniert und unglücklich darüber“, sagt Beyse – vor allem, dass der Eindruck entstanden ist, dass das Gericht offenbar bereits über unsere Spieler geurteilt hat ohne dass diese Verfahrensbeteiligte waren.
Des Weiteren hat der VfB Auerbach mit Verwunderung wahrgenommen, dass die auch von Berliner Seite bestätigten erheblichen Beleidigungen einiger Berliner Spieler vom Sportgericht gänzlich unbeachtet gelassen, gar als nicht-diskriminierend eingestuft wurden.
Völlig unverständlich ist auch, dass das Sportgericht auf die Aussagen der beiden unparteiischen Schiedsrichterassistenten verzichtet hat. Beide, übrigens selber Juristen, waren bei der Verhandlung anwesend, wurden aber ohne selber aussagen zu können, wieder nach Hause geschickt.
Sowohl der Schiedsrichter als auch seine Assistenten hatten in ihren schriftlichen Stellungnahmen den Hertha-Vorwurf der rassistischen Beleidigung wie auch fehlende Zivilcourage eindeutig zurückgewiesen. Warum den Unparteiischen weniger Glaubwürdigkeit geschenkt wird, als ihnen in dieser Rolle eigentlich zusteht, trägt dazu erheblich bei, dass die Einleitung der weiteren Verfahren und die Aussagen des Gerichts beim VfB Auerbach so nicht hinnehmbar sind.